PRESSEMITTEILUNG

Annerton begleitet PAVIS Payments bei erfolgreicher Beantragung einer Erlaubnis als Zahlungsinstitut

München, den 12. Februar 2020 – Die Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die PAVIS Payments GmbH erfolgreich bei der Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Leitlinie 3 der EBA-Leitlinien beraten. Damit ist die PAVIS Payments GmbH ab sofort berechtigt, den Zahlungsdienst des Finanztransfergeschäfts gemäß § 1 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 ZAG zu erbringen.

„Die Tatsache, dass die PAVIS Payments GmbH das erste Unternehmen ist, das nicht aus der Payment-, sondern aus der Schutzrechte-Branche kommt und eine Erlaubnis als Zahlungsinstitut beantragt, hat den ganzen Antragstellungsprozess zu einer besonderen, neuen Herausforderung für alle Beteiligten gemacht“,  sagt Christian Walz, Gründungspartner und Geschäftsführer der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der als federführender Rechtsanwalt den aufsichtsrechtliche Beratungsanteil des Erlaubnisverfahrens begleitet hat. „Wir sind stolz, mit unserer neuen Kanzlei Annerton das Erlaubnisverfahren mit der PAVIS Payments GmbH erfolgreich abgeschlossen zu haben.“

Die PAVIS Payments GmbH ist ein Tochterunternehmen der PAVIS GmbH. Der Starnberger Service-Dienstleister unterstützt Unternehmen weltweit bei der Verlängerung von Patenten und Marken. Die PAVIS Payments GmbH wurde gegründet, um dort für die PAVIS GmbH die erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im IP-Bereich zu bündeln.

Annerton hat die PAVIS Payments GmbH bei dem Erlaubnisantrag umfassend und komplett beraten, angefangen von der Vorbereitung der Antragsunterlagen mitsamt Erstellung der detaillierten Beschreibung des Geschäftsmodells über die Strukturierung der Geschäfts- und IT-Prozesse bis hin zur Erstellung eines Geldwäsche- und eines Risikohandbuchs, einer Geldwäscherisikoanalyse sowie diverser Arbeitsanweisungen.

Neben der Rechtsberatung beriet Annerton-Gründungspartner und Steuerberater Dr. Steffen Rapp bei der bilanz-, ertrag- und umsatzsteuerlichen Strukturierung und der Ausgliederung des Betriebs des Zahlungsinstituts, einschließlich der Erstellung von verbindlichen Auskünften. Für die Strukturierung der IT-Prozesse holte Annerton Marcus Nasarek von der etonec GmbH als externen Berater ins Team für die PAVIS Payments GmbH.

„Annerton hat uns vom ersten bis zum letzten Schritt und damit weit über die reguläre Rechtsberatung hinaus in dem Erlaubnisverfahren begleitet“, sagt Michael Jung, Geschäftsführer der PAVIS Payments GmbH. „Als branchenfernes Unternehmen hatten wir uns aufgrund von Empfehlungen aus dem Markt für Annerton entschieden und konnten uns jederzeit voll und ganz auf das Team rund um Christian Walz verlassen.“

Beteiligte Annerton-Anwältinnen und -Anwälte sowie Steuerberater

  • Nasim Jenkouk, Rechtsanwältin (IT- und Aufsichtsrecht)
  • Frank Müller, LL.M., Gründungspartner und Geschäftsführer (Geldwäscherecht)
  • Dr. Steffen Rapp, Gründungspartner, Steuerberater (Bilanz- und Steuerrecht)
  • Stephanie Wagner, Rechtsanwältin (Geldwäscherecht) sowie
  • Christian Walz, Gründungspartner und Geschäftsführer (federführend; Aufsichtsrecht)

Weitere Informationen finden Sie auf www.annerton.com und auf unserem Blog unter www.paytechlaw.com.

Pressekontakt:
Frank Müller, LL.M.
Wagmüllerstraße 23
80538 München
T +49 89 306 683 -250
F +49 89 306 683 -212
communication@annerton.com