Krypto-Recht

Finanzdienstleistungen werden neu erfunden, neue Geschäftsmodelle entstehen, die Digitalisierung wälzt ganze Branchen um und auf der Blockchain lässt sich viel Sinn und Unsinn abbilden. Das Aufsichtsrecht macht es oft nicht einfach, neue Geschäftsmodelle zu etablieren. Wir sind Enthusiasten für neue Geschäftsmodelle, die den Status quo herausfordern. Wir lieben die Herausforderung und beraten Start-ups oder etablierte Unternehmen, die Neues wagen, dabei, für ihre Ideen den rechtlich richtigen Rahmen zu finden. Dabei begleiten wir unsere Mandanten, angefangen bei der Produktentwicklung bis zum Dialog mit den zuständigen Behörden.

Wir helfen unseren Mandanten bei folgenden Erlaubnissen:

  • Zahlungsdienste
  • E-Geld
  • Finanzdienstleistungen
  • Kryptoverwahrgeschäft
  • Kryptowertpapierregisterführung
  • Bankdienstleistungen
  • Investment Club (für Crypto-Investments)
  • Spezial-AIF (für Crypto-Investments)
  • Lizenzierung nach MiCAR

Wir verfügen über umfassende Expertise bei der Vorbereitung und Implementierung von Digitalisierungsprojekten in Instituten.

Darüber hinaus beraten wir bei

  • Tokenbasierten Geschäftsmodellen
  • Security Token Offering (STO)
  • Initial Coin Offering (ICO)
  • Exchange-Lösungen
  • Sekundärhandelsplattformen
  • Kooperationsmodelle (White-Label, Haftungsdach und Auslagerungen)

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