Kompetenzen

Bankrecht

Wir stehen unseren Mandanten in allen bankrechtlichen Fragen zur Seite. Dank langjähriger Erfahrungen im Bankrecht verfügen wir über tiefgreifendes Praxiswissen und fundierte Branchenkenntnisse.

Zu unserem Mandantenkreis gehören Kreditinstitute, darunter auch CRR-Kreditinstitute, Auslandsbanken sowie Finanzdienstleistungsinstitute wie z. B. Asset Manager oder Factoring-Unternehmen.

Unsere Beratungspraxis im Bankrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Erstellung und Überprüfung von Kreditverträgen im Bereich B2B und B2C (z. B. Verbraucherkreditverträge, syndizierte Kredite, Schuldscheindarlehen, Kreditverträge für Lending-Plattformen, Crowd-Lending, Venture Debt Facility)
  • Erstellung und Überprüfung von Sicherheitenverträgen (insbesondere Sicherheitenpoolverträge, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen, Verpfändungen von z. B. Geschäftsanteilen, IP-Recht, Grundschulden)
  • Erstellung von Legal Opinions (wie Capacity- oder Enforceability-Opinions)
  • Beratung bei der Implementierung digitaler Antragsstrecken
  • Kooperationen zwischen FinTechs und etablierten Marktteilnehmern
  • Erstellung von Auslagerungsverträgen sowie die rechtliche Begleitung von Outsourcing-Projekten (z. B. Auslagerung des Kernbankensystems)
  • Erstellung von Verträgen über Finanzdienstleistungen (z. B. Factoring-Verträge, Vermögensverwaltungsverträge)
  • Implementierung von Cash-Pooling
  • Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen für unsere Mandanten

Zurück zur Übersicht