Kompetenzen

Bankaufsichtsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen des Bankaufsichtsrechts. Zu unseren Mandanten gehören Kreditinstitute, darunter auch CRR-Kreditinstitute, Auslandsbanken sowie Finanzdienstleistungsinstitute wie z. B. Asset Manager.

Unsere Beratungspraxis im Bankaufsichtsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Vorbereitung und Begleitung von Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem KWG
  • Umfassende Expertise bei der Beratung von Auslandsbanken und der besonderen regulatorischen Anforderungen unter zwei Aufsichtsregimen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Passporting-Verfahren
  • Vorbereitung und Begleitung von Inhaberkontrollverfahren
  • Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
  • Beratung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der WpHG-, MaRisk-, MaComp- oder BAIT-Umsetzung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Handbüchern (z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen)

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