Bankaufsichtsrecht
Regulierung verstehen. Handlungsspielräume sichern. Werte schaffen.
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Für Banken und Finanzdienstleister ist das Aufsichtsrecht nicht nur verpflichtender Rahmen – es ist ein zentraler Faktor für Stabilität, Marktzugang und unternehmerische Zukunftsfähigkeit. Ob Neuzulassung, (grenzüberschreitende) Expansion, Governance-Strukturierung, laufende Compliance oder Bafin-Sonderprüfung: Die regulatorischen Anforderungen steigen – und mit ihnen die Erwartungen von Aufsicht, Markt und Öffentlichkeit.
Unser Leistungsspektrum
Unsere Kanzlei berät CRR-Kreditinstitute, bedeutende und weniger bedeutende Institute (SI/LSI), Auslandsbanken sowie innovative FinTechs. Die Expertise unserer Anwälte basiert auf langjähriger Erfahrung. Wir kombinieren tiefes materielles Aufsichtsrecht mit pragmatischem Verhandlungsgeschick gegenüber nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden (BaFin, Deutsche Bundesbank, EZB).
- Zulassungen und Marktzugang: Vorbereitung und Begleitung von Erlaubnisverfahren nach KWG und CRR sowie EU-Passporting und grenzüberschreitende Dienstleistungen.
- Regulatorische Strukturierung: Belastbare Ausgestaltung von Geschäftsmodellen, Auslagerungsstrukturen und Kooperationen (auch zur Vermeidung von Erlaubnispflichten).
- Inhaberkontrollverfahren: Rechtliche und strategische Begleitung von M&A-Transaktionen im Bankensektor und Erwerb-/Veräußerungen von qualifizierten Beteiligungen.
- Auslandsbanken: Beratung zu den Anforderungen unter paralleler Aufsicht in mehreren Jurisdiktionen und besonderer Anforderungen in der deutschen Aufsichtspraxis.
- Prüfungsbegleitung & Krisenintervention: Strategische Beratung bei Bafin-Sonderprüfungen (§ 44 KWG), forensischen Sonderuntersuchungen und der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsplänen.
- Erstellung regulatorisch konformer Prozessdokumentationen, Arbeitsanweisungen und Handbücher, z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen
- Behördendialog & Durchsetzung: Laufende Vertretung in komplexen Sachverhaltsabklärungen, Anhörungen und Verwaltungsverfahren vor BaFin und EZB.
Aufsichtssicherheit als strategischer Erfolgsfaktor
Bankaufsicht bedeutet weit mehr als reine Regelerfüllung – sie ist ein zentrales Element moderner Unternehmenssteuerung. Wir verstehen Aufsichtsrecht nicht als Innovationsbremse, sondern übersetzen regulatorische Hürden in belastbare, geschäftsorientierte Lösungen.
Eine stabile, klar dokumentierte und aufsichtsrechtlich tragfähige Struktur ist Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg im Finanzmarkt, insbesondere angesichts wachsender Anforderungen durch KWG, CRR, MaRisk, DORA und ESG-Vorgaben.
Unsere Anwälte verbinden tiefes Fachwissen im Aufsichtsrecht mit praxisnaher und unternehmerisch denkender Beratung. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung regulatorisch tragfähiger Strukturen – von der Zulassung über die laufende Aufsicht bis hin zur strategischen Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.
Unser Ziel: Lösungen, die gegenüber der Aufsicht ebenso Bestand haben wie gegenüber Investoren, Geschäftspartnern und im Wettbewerb.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Bankaufsichtsrecht?
Sprechen Sie uns an – wir bringen Struktur, Durchsetzungsstärke und strategische Klarheit in Ihre aufsichtsrechtlichen Herausforderungen.






