
Kompetenzen
Zahlungsdiensteaufsichtsrecht
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen Fragen des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts. Diese kommen aus allen Branchen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben (insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, FinTechs, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler, konzerninterne Payment Factories, Prozessoren und sonstige technische Dienstleister, Industrieunternehmen, Marktplätze, Loyalty-Systeme, Zentralregulierer).
Unsere Beratungspraxis im Zahlungsdiensteaufsichtsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:
- Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und / oder dem Kreditwesengesetz (KWG)
- Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut
- Passporting-Verfahren
- Einschaltung von Agenten und E-Geld-Agenten
- Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen im Zahlungsverkehr (z. B. PSD2, EMD2, SCA-RTS, ZAG und Begleitverordnungen, SEPA, Interchange-Regulierung, Geldwäsche, Verlautbarungen der European Banking Authority (EBA) und der BaFin)
- Erstellung von Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Handbüchern (z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen)
- Kartenbasierte Bezahlverfahren (Issuing & Acquiring)
- E-Geld-Produkte
- Rechnungs- und Ratenkaufprodukte
- Marktplatz-Systeme und andere plattformbasierte Zahlungslösungen
- Loyalty-Systeme, Gutscheine und Kundenkarten sowie sonstige Prepaid-Produkte
- Mobile Payments und andere alternative Bezahlverfahren
- Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste
- Intercompany Payments, zentralisierte Cash-Management-Systeme
- Zentralregulierer