Kompetenzen


Zahlungsdiensteaufsichtsrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen Fragen des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts. Diese kommen aus allen Branchen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben (insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, FinTechs, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler, konzerninterne Payment Factories, Prozessoren und sonstige technische Dienstleister, Industrieunternehmen, Marktplätze, Loyalty-Systeme, Zentralregulierer).

Unsere Beratungspraxis im Zahlungsdiensteaufsichtsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und / oder dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut
  • Passporting-Verfahren
  • Einschaltung von Agenten und E-Geld-Agenten
  • Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
  • Beratung bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen im Zahlungsverkehr (z. B. PSD2, EMD2, SCA-RTS, ZAG und Begleitverordnungen, SEPA, Interchange-Regulierung, Geldwäsche, Verlautbarungen der European Banking Authority (EBA) und der BaFin)
  • Erstellung von Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Handbüchern (z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen)
  • Kartenbasierte Bezahlverfahren (Issuing & Acquiring)
  • E-Geld-Produkte
  • Rechnungs- und Ratenkaufprodukte
  • Marktplatz-Systeme und andere plattformbasierte Zahlungslösungen
  • Loyalty-Systeme, Gutscheine und Kundenkarten sowie sonstige Prepaid-Produkte
  • Mobile Payments und andere alternative Bezahlverfahren
  • Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste
  • Intercompany Payments, zentralisierte Cash-Management-Systeme
  • Zentralregulierer

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