Kompetenzen


Zahlungsdiensterecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen zahlungsdiensterechtlichen Fragen. Diese kommen aus allen Bereichen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben (insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, FinTechs, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler, konzerninterne Payment Factories, Prozessoren und sonstige technische Dienstleister, Industrieunternehmen, Marktplätze, Loyalty-Systeme, Zentralregulierer).

Unsere Beratungspraxis im Zahlungsdiensterecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Gestaltung von Issuing- und Acquiring-Verträgen
  • Vertragliche Umsetzung von Factoring-Produkten (z. B. Rechnungskauf, Ratenkauf, gesicherte Lastschrift)
  • Entwurf von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Lizenzleihe (insbesondere Banking as a Service und BIN-Sponsoring)
  • Kooperationen im Zahlungsverkehr (z. B. Co-Branding, Zusammenarbeit zwischen FinTechs und etablierten Marktteilnehmern)
  • Auslagerung von Tätigkeiten im Bereich des Zahlungsverkehrs (z. B. technische Dienstleister, Geldwäschebeauftragte, Innenrevision)
  • Ausgestaltung von Gutscheinkarten-, Kundenkarten- und Loyalty-Systemen

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