PRESSEMITTEILUNG

Annerton ernennt eine Partnerin und einen Partner

Berlin/München, 18. Januar 2021 – Die Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Nasim Jenkouk zur Partnerin und Dr. Florian Lörsch zum Partner ernannt. „Wir sind stolz und freuen uns, dass wir zwei Associates aus den eigenen Reihen in unseren Partnerkreis aufnehmen können. Beide haben sich in ihren Spezialgebieten etabliert und intern vieles vorangetrieben“, erklärt Frank Müller, Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Verwaltungsratsmitglied der Annerton S.A. in Luxemburg.

„Nasim Jenkouk verfügt über eine hohe Expertise an der Schnittstelle von Payment-, IT- und Datenschutzrecht. Auch ihre Gabe, Projektteams zu leiten, zeichnet sie besonders aus“, erläutert Müller. „Dr. Florian Lörsch ist ein ausgewiesener Experte im Bereich Factoring. Er hat unser Berliner Büro zusammen mit Dr. Susanne Grohé aufgebaut und sich um die Ausbildung der Associates verdient gemacht“, so Müller weiter.

Partnerin Nasim Jenkouk berät vom Münchner Annerton-Standort aus nationale und internationale Bank- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie FinTech-Unternehmen in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie in Fragestellungen des IT-Rechts, Datenschutzrechts und des E-Commerce. Sie hat eine tiefgehende Expertise insbesondere in der Beratung von Instituten zu rechtlichen Anforderungen im Schnittbereich des Aufsichtsrechts und des IT- und Datenschutzrechts. „Ich freue mich, die Zukunft von Annerton als Partnerin mitgestalten zu können. Annerton hat das Ohr am Markt und ist bei neuesten Entwicklungen stets von Anfang an eingebunden“, betont Jenkouk.

Auch Dr. Florian Lörsch freut sich darauf, die Kanzlei als Partner strategisch voranzubringen: „Für mich ist Annerton eine hervorragende Kanzlei, in der ich mich beruflich weiterentwickeln konnte und weiterentwickeln kann. Als Partner möchte ich daran mitwirken, dass wir unsere Position als eine der führenden Boutiquen im Bereich Payment/FinTech weiter ausbauen.“ Lörsch berät am Standort Berlin Banken, Zahlungsdienstleister und FinTechs in zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bereich Factoring, wo er sich mit Methoden zur Zahlung per Rechnung, per Lastschrift und per Rate beschäftigt. Darüber hinaus liegt sein Schwerpunkt auf dem Kreditvertragsrecht und dem Geldwäscherecht sowie dem Gesellschaftsrecht. Parallel zu seinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt lehrt er an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.


Über Annerton
Annerton ist eine auf den Bereich Aufsichtsrecht in der Finanzbranche spezialisierte unabhängige Kanzlei. Seit 2020 beraten die Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland sowie die Annerton S.A. in Luxemburg etablierte internationale Institute und Konzerne ebenso wie innovative Start-ups aus den Bereichen Banking, Financial Services und Digital Economy. Annerton ist an den vier Standorten Berlin, Frankfurt am Main, München und Luxemburg mit insgesamt 16 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, einem Steuerberater sowie elf weiteren Teammitgliedern präsent. Informationen: www.annerton.com


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