
Bankaufsichtsrecht
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen des Bankaufsichtsrechts. Zu unseren Mandanten gehören Kreditinstitute, darunter auch CRR-Kreditinstitute, Auslandsbanken sowie Finanzdienstleistungsinstitute wie z. B. Asset Manager.
Kompetenzen
Unsere Beratungspraxis im Bankaufsichtsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:
- Vorbereitung und Begleitung von Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
- Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem KWG
- Umfassende Expertise bei der Beratung von Auslandsbanken und der besonderen regulatorischen Anforderungen unter zwei Aufsichtsregimen
- Unterstützung bei der Durchführung von Passporting-Verfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Inhaberkontrollverfahren
- Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der WpHG-, MaRisk-, MaComp- oder BAIT-Umsetzung
- Unterstützung bei der Erstellung von Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Handbüchern (z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen)
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Wir beraten Sie standortübergreifend mit einem auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Experten-Team.

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