Zahlungsdiensteaufsichtsrecht

Kompetenzen

Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen Fragen des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts. Diese kommen aus allen Branchen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben (insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, FinTechs, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler, konzerninterne Payment Factories, Prozessoren und sonstige technische Dienstleister, Industrieunternehmen, Marktplätze, Loyalty-Systeme, Zentralregulierer).

Unsere Beratungspraxis im Zahlungsdiensteaufsichtsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und / oder dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut
  • Passporting-Verfahren
  • Einschaltung von Agenten und E-Geld-Agenten
  • Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
  • Beratung bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen im Zahlungsverkehr (z. B. PSD2, EMD2, SCA-RTS, ZAG und Begleitverordnungen, SEPA, Interchange-Regulierung, Geldwäsche, Verlautbarungen der European Banking Authority (EBA) und der BaFin)
  • Erstellung von Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Handbüchern (z. B. Geldwäschehandbücher, Risikohandbücher und Gefährdungsanalysen)
  • Kartenbasierte Bezahlverfahren (Issuing & Acquiring)
  • E-Geld-Produkte
  • Rechnungs- und Ratenkaufprodukte
  • Marktplatz-Systeme und andere plattformbasierte Zahlungslösungen
  • Loyalty-Systeme, Gutscheine und Kundenkarten sowie sonstige Prepaid-Produkte
  • Mobile Payments und andere alternative Bezahlverfahren
  • Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste
  • Intercompany Payments, zentralisierte Cash-Management-Systeme
  • Zentralregulierer

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Was Mandanten über uns sagen

Annerton zeichnet sich durch ihre praxisnahe und qualitativ hochwertige Beratung in den Rechtsbereichen der Finanzmarktaufsicht, des Bank- und Finanzrechts (inkl. Zahlungsdienstleistungen und E-Geld-Institute) aus, die auf tiefgehendem Wissen in diesen spezialisierten Bereichen basiert. Diese Expertise macht Annerton besonders wertvoll für Mandanten, die auf der Suche nach maßgeschneiderten und fundierten rechtlichen Lösungen sind.

Legal500 – Mandantenfeedback im Bereich Finanzmarktaufsicht, 2025

Die Praxis verfügt über starke analytische Fähigkeiten, ein tiefes Verständnis der regulatorischen Anforderungen und die Fähigkeit, komplexe rechtliche Probleme in verständliche und umsetzbare Ratschläge zu übersetzen. Dies wird durch eine enge Zusammenarbeit und einen kontinuierlichen Wissensaustausch innerhalb des Teams unterstützt.

Legal500 – Mandantenfeedback im Bereich Finanzmarktaufsicht, 2025

Was Annerton einzigartig macht, ist ihr tiefes Verständnis der regulatorischen Landschaft und der spezifischen Herausforderungen, die Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute betreffen. Die Kombination aus juristischem Fachwissen und praktischer Erfahrung ermöglicht es dem Team, innovative und effektive Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen der Mandanten gerecht werden.

Legal500 – Mandantenfeedback im Bereich Finanzmarktaufsicht, 2025

Annerton ist die führende Payment-Kanzlei am Markt. Die Kanzlei ist extrem schnell in ihren Antwortzeiten. Annerton verfügt über eine sehr gute und moderne Social Media-Präsenz und transportiert mit dem Online PayTechLaw-Newsletter wissenswerte Inhalte ansprechend an ihre Abonnenten.

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