
Finanzdienstleistungsrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Finanzdienstleistungsrechts. Diese kommen aus allen Bereichen, die mit Finanzdienstleistungen zu tun haben (insbesondere Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Family Offices, FinTechs wie Lending-Plattformen und Robo-Advisor, Finanzholding-Gesellschaften, Finanzunternehmen, Finanzanlagenvermittler, technische Dienstleister).
Kompetenzen
Unsere Beratungspraxis im Finanzdienstleistungsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:
- Vorbereitung und Begleitung von Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
- Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem KWG
- Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der Umsetzung der Anforderungen nach MiFID II und anderen regulatorischen Anforderungen (z. B. ESG, WpHG, MaComp, InstitutsVergV, GewO)
- Wertpapieraufsichtsrechtliche Compliance
- Erstellung von Organisationshandbüchern
- Kooperationen zwischen FinTechs und etablierten Marktteilnehmern
- Gestaltung von Vertriebsstrukturen und Vertriebskanälen
- Erstellung von Auslagerungsverträgen sowie rechtliche Begleitung von Outsourcing-Projekten
- Erstellung von Verträgen, Kundeninformationen und Kundendokumentationen für Finanzdienstleistungen (z. B. Vermögensverwaltungsverträge, MiFID II-Broschüren, Geeignetheitserklärungen)
- Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen für unsere Mandanten (z. B. Haftungsklagen im Bereich der Anlageberatung)
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Vier Standorte – ein Team
Wir beraten Sie standortübergreifend mit einem auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Experten-Team.

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