
Zahlungsdiensterecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen zahlungsdiensterechtlichen Fragen. Diese kommen aus allen Bereichen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben (insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, FinTechs, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler, konzerninterne Payment Factories, Prozessoren und sonstige technische Dienstleister, Industrieunternehmen, Marktplätze, Loyalty-Systeme, Zentralregulierer).
Kompetenzen
Unsere Beratungspraxis im Zahlungsdiensterecht umfasst insbesondere folgende Themen:
- Gestaltung von Issuing- und Acquiring-Verträgen
- Vertragliche Umsetzung von Factoring-Produkten (z. B. Rechnungskauf, Ratenkauf, gesicherte Lastschrift)
- Entwurf von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Lizenzleihe (insbesondere Banking as a Service und BIN-Sponsoring)
- Kooperationen im Zahlungsverkehr (z. B. Co-Branding, Zusammenarbeit zwischen FinTechs und etablierten Marktteilnehmern)
- Auslagerung von Tätigkeiten im Bereich des Zahlungsverkehrs (z. B. technische Dienstleister, Geldwäschebeauftragte, Innenrevision)
- Ausgestaltung von Gutscheinkarten-, Kundenkarten- und Loyalty-Systemen
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Vier Standorte – ein Team
Wir beraten Sie standortübergreifend mit einem auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Experten-Team.

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