PRESSEMITTEILUNG

Ein neuer Ton in der Kanzleiwelt – Annerton

Kanzleigründung für Banking, Financial Services und Digital Economy

München, den 01. Januar 2020 – Am 1. Januar 2020 startet die unabhängige Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf die Themengebiete Banking, Financial Services und Digital Economy spezialisiert ist. Unter der neuen Marke Annerton entsteht damit eine international agierende Kanzlei mit einem klaren Fokus. Annerton ist an drei Standorten, Berlin, Luxemburg und München, präsent und berät etablierte, internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen ebenso wie Start-ups.

Hervorgegangen ist die neue Kanzlei aus der Praxisgruppe „Bank- und Finanzrecht“ einer deutschen Wirtschaftskanzlei. Mit 14 Anwältinnen und Anwälten, einem Steuerberater und weiteren 15 Teammitgliedern vereint Annerton langjährige Erfahrung mit großer Fach- und Umsetzungskompetenz. Die Gründungspartner sind Peter Frey, Dr. Susanne Grohé, Charles Krier (Luxemburg), Frank Müller, LL.M., Dr. Steffen Rapp, Dr. Matthäus Schindele, Udo Steger und Christian Walz.

„In einer Zeit, in welcher der Übergang in das digitale Zeitalter und die Etablierung neuer Technologien einen verlässlichen Rahmen benötigen, sind neue Denkweisen und Impulse auch für den Rechtsbereich notwendig“, erläutert Annerton Partner und Geschäftsführer Frank Müller die Intention der Neugründung. „Wir bei Annerton sind davon überzeugt, dass wir als unabhängige und spezialisierte Kanzlei unsere Mandanten zielgerichteter beraten können und sehen gleichzeitig großes Wachstumspotenzial für unsere Kanzlei. Dies wollen wir gemeinsam mit unseren Mandanten ausschöpfen“, so Müller weiter. „Mit unseren Teams an den Standorten Berlin und München und der Annerton S.A. in Luxemburg fühlen wir uns sehr gut aufgestellt für das herausfordernde Geschäft unserer Mandanten und bilden eine der größten Praxisgruppen in diesem Bereich“, ergänzt Dr. Susanne Grohé.

Der Name Annerton setzt sich aus den Begriffen ‚anner‘ und ‚ton‘ zusammen. ‚Anner‘ ist plattdeutsch für ‚anders‘ bzw. ‚andere Art‘ und zudem das Ursprungswort für das englische ‚another‘. In der Verbindung mit ‚ton(e)‘ ergibt sich eine Bedeutung im Sinne von ein ‚anderer Ton‘ bzw. ‚eine andere Sichtweise‘. Dies bezieht sich sowohl auf das Selbstverständnis von Annerton als moderne Kanzlei, die Dinge auch mal anders denkt und angeht, als auch auf das Kerngeschäft: die juristische Beratung zum Aufsichtsrecht in der sich rapide wandelnden Finanzbranche mit ihren neuen und durchaus anderen Anforderungen an die Rechtsberatung.

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Frank Müller, LL.M.
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