Bank- & Finanzrecht
Komplexe Märkte. Klare Antworten.
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Das Bank- und Finanzrecht ist durch tiefgreifende Regulierung, technologische Dynamik und internationale Verflechtungen geprägt. Etablierte Banken, Finanzdienstleister, institutionelle Investoren und innovative FinTechs stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, rechtliche Sicherheit in diesem komplexen Umfeld zu schaffen und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben.
Unsere Kanzlei vereint fundierte Expertise im Bank- und Finanzaufsichtsrecht mit einem tiefen Verständnis für die Geschäftsmodelle und Anforderungen aller Akteure der Finanzbranche.
Unsere Kompetenzen
Wir beraten unter anderem (CRR-) Kreditinstitute, Finanzdienstleister und FinTechs.
Bankaufsichtsrecht
Erlaubnisverfahren nach KWG und CRR, laufende Aufsicht, Fit & Proper-Prüfungen, MaRisk-Umsetzung, Inhaberkontrollverfahren und Transaktionsbegleitung, Restrukturierungen und Reorganisationen regulierter Institute, Passporting, Behördenkommunikation und Eigenmittelanforderungen.
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Bankrecht
Gestaltung von Kredit- und Sicherheitenverträgen (inkl. syndizierte Kredite, Lending-Plattformen), Legal Opinions, digitale Antragsstrecken, Factoring, Auslagerung, Cash Pooling.
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Finanzdienstleistungsrecht
Zulassung und regulatorische Begleitung von Finanzdienstleistungsinstituten, Robo-Advisors, Lending-Plattformen, Factoring- und Leasinginstituten und Family Offices. Beratung Vertriebsstrukturen, Outsourcing, Kundendokumentation sowie gerichtliche Vertretung bei Haftungsthemen.
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Finanzierungen und Verbriefungen
Gestaltung von Kredit- und Sicherheitenverträgen (inkl. syndizierte Kredite, Lending-Plattformen), Legal Opinions, digitale Antragsstrecken, Strukturierung von Unternehmens- und Plattformfinanzierungen, syndizierte Kredite, ABS, Schuldscheine, Kreditportfolien, Rangverhältnisse, Aufsichtsrecht für Verbriefungen, Beratung zur Übertragung von NPL Portfolien (Kreditzweitmarktgesetz).
Rechtssicherheit im Zentrum der Finanzmärkte
Banken und Finanzdienstleister agieren in einem Umfeld, das von regulatorischer Dichte, technologischem Wandel und hoher Marktvolatilität geprägt ist. Neue Geschäftsmodelle, internationale Verflechtungen und steigende Aufsichtsanforderungen fordern nicht nur Flexibilität – sondern vor allem rechtliche Klarheit. Ob bei der Produktgestaltung, in der Geschäftsorganisation oder im Vertrieb: Jedes Detail hat aufsichtsrechtliche, zivilrechtliche und oft auch strategische Relevanz.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Bank- und Bankaufsichtsrecht. Wir begleiten Mandanten entlang des gesamten Lebenszyklus regulierter Finanzaktivitäten – von der Gründung über Erlaubnisverfahren und die laufende Aufsicht, Sonderprüfungen, Transaktionen, Reorganisationen bis hin zur Abwicklung des regulierten Geschäfts. Unsere Beratung deckt die vollständige regulatorische Klammer ab, insbesondere die maßgeblichen europäischen Vorgaben, wie CRR, CRD MiFID II oder DORA, sowie die nationalen Gesetze, wie das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz. Wesentlich für uns ist: Wir sind nah an der Praxis und regelmäßig im Austausch mit der Bafin über von uns begleitete Verfahren. So kennen wir nicht nur die einschlägigen Rundschreiben und Merkblätter zur Bafin Verwaltungspraxis, sondern schöpfen auch aus unserer eigenen Erfahrung und begleiteten Fällen. Unser interdisziplinärer Ansatz verbindet bank- und kapitalmarktrechtliche Beratung mit prozessualer Durchsetzung, steuerlicher Flankierung und strategischer Positionierung. Ob klassisches Kreditinstitut, Finanzdienstleister, FinTech mit und ohne KWG-Erlaubnis, oder grenzüberschreitender Anbieter mit Passporting: Unsere Anwälte denken mit – und voraus.
Sie suchen einen rechtlich klaren Weg durch das Bank- und Finanzrecht?
Sprechen Sie uns an – unser Anwalts-Team berät Sie lösungsorientiert, durchsetzungsstark und regulatorisch präzise.
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