Kompetenzen

Compliance

Institute und deren Dienstleister werden mit immer strengeren gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Immer häufiger beanspruchen nationale oder transnationale Regelungen eine Geltung über die Grenzen hinweg. Bei Verstößen sind die Strafen oft drastisch. Börsennotierte Unternehmen sehen sich zunehmend Angriffen auf ihre Reputation und damit auf ihren Börsenkurs ausgesetzt. In diesem Umfeld benötigen Unternehmen passgenaue Konzepte zur Verhinderung und Minimierung ihrer Risiken.

Die Themenfelder Geldwäscheprävention (GwG), Wertpapier-Compliance (insbesondere MiFiD, WpHG und MaComp), MaRisk-Compliance und Sanktionsrecht gehören zu unseren Kernkompetenzen, genauso wie der Datenschutz.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, rechtliche Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und zu minimieren. Dabei haben wir immer die unternehmensindividuellen Bedürfnisse im Blick, identifizieren das Notwendige und setzen es gemeinsam mit unseren Mandanten um. Unser Team kennt sich nicht nur mit den regulatorischen Anforderungen aus, sondern umfasst auch Mitarbeiter, die selbst Compliance-Officer oder Geldwäschebeauftragter waren. Nur mit entsprechender prozessualer Erfahrung lassen sich die regulatorischen Anforderungen effizient und nachhaltig umsetzen. Unsere praxisnahe Beratung umfasst insbesondere:

  • Durchführung der regulatorisch erforderlichen Risiko- und Gefährdungsanalyse.
  • Erstellung und Unterstützung bei der Anpassung und Aktualisierung der schriftlich fixierten Ordnung (Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen, Handbücher und Berichten).
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
  • Projektbegleitende Unterstützung bei der Behebung von Feststellungen aus Prüfungen (bspw. Jahresabschlussprüfung und Sonderprüfungen).
  • Hotline für Compliance-Fragen: Wir sind Ihr „Rund-um-die Uhr-Sparringspartner“ zu allen Fragen aus dem Tagesgeschäft. Wir beraten Sie hier unbürokratisch und kostenbewusst telefonisch.
  • Auslagerung Geldwäschebeauftragter: Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten für Sie. Um die Ansprechbarkeit des Geldwäschebeauftragten möglichst einfach und zielführend für die Mitarbeiter zu gestalten, ist dieser regelmäßig vor Ort.
  • Übernahme des Ombudsmanns

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