Kompetenzen


Finanzdienstleistungsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Finanzdienstleistungsrechts. Diese kommen aus allen Bereichen, die mit Finanzdienstleistungen zu tun haben (insbesondere Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Family Offices, FinTechs wie Lending-Plattformen und Robo-Advisor, Finanzholding-Gesellschaften, Finanzunternehmen, Finanzanlagenvermittler, technische Dienstleister).

Unsere Beratungspraxis im Finanzdienstleistungsrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Vorbereitung und Begleitung von Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Entwicklung und Strukturierung von Geschäftsmodellen zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach dem KWG
  • Abklärung von Sachverhalten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden
  • Beratung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der Umsetzung der Anforderungen nach MiFID II und anderen regulatorischen Anforderungen (z. B. ESG, WpHG, MaComp, InstitutsVergV, GewO)
  • Wertpapieraufsichtsrechtliche Compliance
  • Erstellung von Organisationshandbüchern
  • Kooperationen zwischen FinTechs und etablierten Marktteilnehmern
  • Gestaltung von Vertriebsstrukturen und Vertriebskanälen
  • Erstellung von Auslagerungsverträgen sowie rechtliche Begleitung von Outsourcing-Projekten
  • Erstellung von Verträgen, Kundeninformationen und Kundendokumentationen für Finanzdienstleistungen (z. B. Vermögensverwaltungsverträge, MiFID II-Broschüren, Geeignetheitserklärungen)
  • Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen für unsere Mandanten (z. B. Haftungsklagen im Bereich der Anlageberatung)

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